Aktualisierung Beträge Reisekosten 2026-06
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2026-04-27) Ausschuss Finanzielles
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Beträge zu Reisekosten (§ 16 Reisekosten der FO) auf die aktuellen Beträge, die sich aus der SächsRKG ergeben, anzupassen.
Begründung zum Antrag
Wir möchten uns und nachfolgenden Generationen so gut es geht Arbeit abnehmen und deshalb unrealistische. veraltete Zahlen in unserer FO anpassen an einen aktuelleren Stand. Mit dieser Änderung wären wir auf den gleichen Stand wie es aktuell in dem Sächsisches Reisekostengesetz steht. Uns ist bewusst, dass es im Haushaltsplan zu einer Überziehung kommen könnte, das wird im Haushaltsplan 2027 berücksichtigt werden.
Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2026)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Änderung der Finanzordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Anlagen
Sitzungen für die Erarbeitung des Antrages
4. Sitzung Ausschuss Finanzielles
5. Sitzung Ausschuss Finanzielles
6. Sitzung Ausschuss Finanzielles
7. Sitzung Ausschuss Finanzielles
Finanzordnung
Sächsisches Reisekostengesetz
Änderung FO
§ 16 Reisekosten Absatz 4 Satz 1 FO
Für Fahrten mit triftigem Grund (Anlage 1), mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.
ändere zu
Für Fahrten mit triftigem Grund (Anlage 1), mit einem privaten Kraftfahrzeug, wird eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,35 € für jeden gefahrenen Kilometer gewährt.
§ 16 Reisekosten Absatz 4 Satz 2 FO
Für jede mitgenommene Person in einem Kraftfahrzeug können zusätzlich 0,02 € pro Kilometer erstattet werden.
ändere zu
Für jede mitgenommene Person in einem Kraftfahrzeug können zusätzlich 0,04 € pro Kilometer erstattet werden.
§ 16 Reisekosten Absatz 6 Satz 1 FO
Für entstandene Übernachtungskosten werden maximal 40 € pro Nacht und pro Person übernommen (Belege sind vorzuweisen).
ändere zu
Für entstandene Übernachtungskosten werden maximal 90€ pro Nacht und pro Person übernommen (Belege sind vorzuweisen).
§ 16 Reisekosten Absatz 6 Satz 3 FO
Übernachtungskosten die 40 € überschreiten, müssen vorher durch das Referat Finanzen genehmigt werden.
ändere zu
Übernachtungskosten die 90 € überschreiten, müssen vorher durch das Referat Finanzen genehmigt werden.
Änderungsanträge
Änderungsantrag dynamische Beträge durch Verweise, statt feste Beträge
Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen, die Beträge zu Reisekosten (§ 16 Reisekosten der FO) einfach mit dem Verweis auf das SächsRKG zu ersetzen.
.
Begründung zum Antrag
Wir wollen doch eben von der statischen Angabe von konkreten Beträgen weg. Oder?
Im Übrigen können wir uns vielleicht eine Angabe des aktuellen Standes (zur Beschlussfassung) in der Ordnung "gönnen". (Das sieht vielleicht wenig schön aus, aber die dynamische Reglung wäre möglich, wobei zugleich (zumindest zeitweise) die aktuelle Höhe erwähnt ist.)
Im Übrigen wäre auch eine redaktionelle Anpassung - hin zur Formulierung gemäß Reisekostengesetz - gut vorstellbar.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
15. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2.2
Vertagung auf die kommende Sitzung
19. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2.2
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
| Ja | n |
|---|---|
| Nein | n |
| Enthaltung | n |
zugestimmt/abgelehnt
Ausfertigung
| 20yy-mm-dd | 20yy-mm-dd |
|
|
|
| Friedrich Grabner | Jonas Liepke |
| Mitglied im Präsidium | Mitglied im Präsidium |
|---|
