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Abschaffung Notwendigkeit 2 Zeichnungsberechtigungen

25/26-15-03: Abschaffung der Notwendigkeit zur Zeichnung durch 2 Zeichnungsberechtigungen, insbesondere auch bei Banken

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2026-04-27) Ausschuss Finanzielles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Überweisungen (Auszahlungen bei Kreditinstituten und ähnliches) nicht mehr der Zeichnung von mehreren Personen bedürfen, jedoch Sammelüberweisungen weiterhin durch zwei Berechtigten überprüft werden sollen.

Begründung zum Antrag

Die Not für zwei Zeichnungsberechtigungen und dem 4-Augenprinzip ist für den StuRa schlicht unnötig. Die Stelle der Zeichnungsberechtigten ist nicht ohne Grund eine Wahl und das Plenum sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Personen, die dafür gewählt werden, sowie die Referatsleitung Finanzen die Verantwortung zur Zeichnung tragen. Diese Wahl ist die nötige Sicherheitsbestimmung zum Umgang mit unseren finanziellen Mitteln. Um außerdem die Sicherheit der Richtigkeit der Überweisungen zu wahren, sollen bei Sammelüberweisungen 2 Berechtigte vor Zeichnung die ausstehenden Zahlungen Korrektur lesen. 

Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2026)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderung der Finanzordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 

Anlagen

 

Sitzungen für die Erarbeitung des Antrages

4. Sitzung Ausschuss Finanzielles
5. Sitzung Ausschuss Finanzielles
6. Sitzung Ausschuss Finanzielles
7. Sitzung Ausschuss Finanzielles

Finanzordnung

 

Änderung FO

Ersetze in
§ 15 Zeichnungsberechtigung Absatz 1 Satz 1 FO

Banküberweisungen bedürfen der Zeichnung von zwei Berechtigten.

durch

Banküberweisungen bedürfen der Zeichnung von einer Zeichnungsberechtigten, mit der Pflicht zur Überprüfung von Sammelüberweisung von zwei Berechtigten.

.

Änderungsanträge

Änderungsantrag keine besondere Behandlung bei Sammelüberweisungen

Antragstext

Streiche im Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Überweisungen (Auszahlungen bei Kreditinstituten und ähnliches) nicht mehr der Zeichnung von mehreren Personen bedürfen, jedoch Sammelüberweisungen weiterhin durch zwei Berechtigten überprüft werden sollen.

.

Begründung zum Antrag

Es wurde "irgendwas" dem ursprünglichen Antragstext hinzugefügt, um vorgebrachte Bedenken zu entsprechen.

Die veraltete zwangsläufige Reglung, dass mindestens 2 Personen zeichnen mussten, beruht nicht darauf, dass der rechnerischen oder sachlichen Richtigkeit entsprochen werden soll, sondern gemeinschaftlich "rechtsgeschäftliche Erklärungen" abzugeben waren.

Praktisch ging es darum, vor unrechtmäßigen großen einzelnen Überweisungen zu schützen. Nun etwas zur Kontrolle von einer Vielzahl von kleineren Überweisungen - was ja sicherlich mit Sammelüberweisungen, wie bei der Erstattung vom Semesterticket, gemeint ist - daraus zu machen erscheint deplatziert unnötig.

Anlage Änderung FO

§ 15 Zeichnungsberechtigung Absatz 1 FO

  1. 1BanküberweisungenAuszahlungen bei Kreditinstituten bedürfen der Zeichnung von zwei Berechtigten.

    2Zahlungen von PayPal bedürfen der Zeichnung der ersten Zeichnungsberechtigten.

Anlage Änderung Begründung der FO

Mit Auszahlungen bei Kreditinstituten sind maßgeblich Überweisungen beim Bankkonto gemeint. Aber beispielsweise auch das Konto gehört dazu. Früher (bis 2026-06) musste bei Banküberweisungen immer 2  (von bis zu 3) dafür gewählte Zeichnungsberechtigungen zeichnen. Dies beruhte auf einer sehr alten Vorgabe aus dem Hochschulgesetz (etwa bis 2008), dass rechtsgeschäftliche Erklärungen durch mehrere Mitglieder abgegeben werden mussten. Der Prozess für Überweisungen beim der Sparkasse war nennenswert (bürokratisch) unverhältnismäßig aufwendig.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

15. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2.1
Vertagung auf die kommende Sitzung

19. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2.1

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

zugestimmt/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Friedrich Grabner Jonas Liepke
Mitglied im PräsidiumMitglied im Präsidium

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