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Finanzielle Unterstützung Teilnahme (WG Dresden) Europäischen Hochschulmeisterschaft Handball 2026

25/26-16-02: Finanzielle Unterstützung des Handballteams der WG Dresden zur Teilnahme an der Europäischen Hochschulmeisterschaft 2026

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, die Teilnahme an der Europäischen Hochschulmeisterschaft im Handball 2026 in Italien vom Team aus Dresden mit bis zu 750 € zu unterstützen. Das Team ist die Wettkampfgemeinschaft (WG) des DHSZ.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2026-05-05) Referat Sport

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dem Handballteam der Wettkampfgemeinschaft (WG) Dresden zur Teilnahme an der Europäischen Hochschulmeisterschaft 2026 mit einem Betrag der Höhe 750€ zu unterstützen.

Begründung zum Antrag

Das Handballteam der WG Dresden hat im vergangenen Jahr die Deutsche Hochschulmeisterschaft gewonnen und sich damit für die Europäische Hochschulmeisterschaft (EUG) 2026 in Salerno qualifiziert.

Die Teilnahme erfolgt auf Grundlage der sportlichen Qualifikation der Hochschulmannschaft der Wettkampfgemeinschaft Dresden im Vorjahr. Die Nominierung der finalen Kaderzusammensetzung erfolgt durch den Trainer; nach aktuellem Stand können bis zu sechs Studierende der HTW Dresden Teil des Teams sein.

Die Gesamtkosten der Teilnahme betragen ca. 25.000 € für die gesamte Mannschaft (16 Spieler sowie Trainer- und Betreuungspersonal für 8 Tage, davon 4 Studierende der HTWD) zuzüglich Reisekosten. Das DHSZ beteiligt sich mit ca. 4.000 € an der Finanzierung. Weitere Mittel werden durch den Eigenanteil der Spieler sowie durch externe Förderer (u. a. Gesellschaft der Freunde und Förderer der TU Dresden, StuRa TU Dresden und weitere Sponsoren) eingebracht. Der StuRa der TU Dresden beteiligt sich mit 5000€. Zusätzlich wurden sowohl bei der TU Dresden als auch bei der HTW Dresden Anträge auf Unterstützung gestellt, die aufgrund der Haushaltslage der Hochschulen abgelehnt wurden.

Im Vorfeld wurden folgende grundsätzliche Punkte geklärt:

  • Die Mannschaft gehört organisatorisch zum DHSZ und wurde durch dieses für die EUG angemeldet.
  • Der Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh), hat mit der Teilnahme an der EUG nichts zu tun, da nicht der adh Studierende nominiert, sondern die Hochschulen bzw. Hochschulsporteinrichtungen, die sich aufgrund des Abschneidens bei den deutschen Hochschulmeisterschaften im Vorjahr für die EUG qualifiziert haben.
  • Eine Förderung durch die Hochschulen selbst wurde bereits angefragt, jedoch aufgrund der Haushaltslage abgelehnt.

 

Die Fördermittel des StuRa der HTW Dresden sollen ausschließlich für die teilnehmenden HTW-Studierenden verwendet werden.
Die Höhe des Antrags von 750 € ergibt sich aus einer proportionalen Berechnung anhand der Unterstützung des StuRa der TU Dresden. Dieser stellt bei ca. 30.000 Studierenden rund 5.000 € zur Verfügung. Übertragen auf die ca. 4.500 Studierenden der HTW ergibt sich ein anteiliger Förderbetrag von 750 €.
Nebenrechnung:
5 000€ / 30 000 Studis = x € / 4 500 Studis <=> x € = (5 000€ / 30 000 Studis) * 4 500 Studis
=> x = 750€

 

Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2026)

Es gibt keinen Haushaltsposten im Haushaltsplan für diese Ausgabe.
Vorschlag:
Referat Sport: 600€ Posten "Startgebühren" + 150€ Posten "Turniere, Preise, Beiträge"

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

Das Thema wurde bereits in einem RK besprochen, siehe ITOP III.: https://www.htw.stura-dresden.de/stura/rk/sitzungen/2025-2026/2/protokoll

Genauer Wortlaut der Fragen und Antworten zwischen dem Ref. Sport und Nick Breuer (DHSZ) (über Moritz (Spieler des Handballteams))

Lotte schrieb:

Hey Moritz,
also wir haben das Thema mal bei uns besprochen und uns sind einige sehr grundsätzliche Fragen gekommen, die zuerst beantwortet werden müssen, bevor wir euch studentische Gelder zur Verfügung stellen können.

Also erst mal vorab wären wir grundsätzlich dazu bereit so 700€ für euch bereit zu stellen, aber bevor wir das beschließen müssen folgende Dinge für uns nachvollziehbar sein, bevor wir die Gelder ausgeben:

Ich habe das zwar jetzt nicht explizit so finden können, aber ich nehme mal an, dass eure Mannschaft zum DHSZ gehört, da stellt sich die Frage, warum ihr als Studis euch darum kümmern müsst das Geld zu bekommen und das nicht das DHSZ macht?
Ihr tretet bei der Europameisterschaft ja auch für Deutschland an, nehme ich an, da sollte es doch sonst auch noch ein höheres Organ deutschlandweit geben (adh - Allgmeiner Deutscher Hochschulsportverband) das euch doch dafür unterstützen sollte, oder liege ich da falsch?

Gleiches geht damit einher, und zwar stellt sich uns die seeehr große Frage, warum das DHSZ nicht die vollen Kosten übernimmt? Wenn ihr eine Mannschaft vom DHSZ seit, dann sollte dem ja eigentlich so sein.

Und die letzte Frage stellt sich uns, weshalb ihr nicht direkt erst mal bei der Hochschule/Uni nach Unterstützung fragt, die den gleichen Auftrag hat wie wir, nämlich studentischen Sport zu fördern, da sie staatliche Mittel dafür zur Verfügung haben, und wir nur das Geld aus den Taschen der Studierenden dafür verwenden können.

Das sind alles sehr grundsätzliche Fragen, aber bevor für uns nicht nachvollziehbar ist, weshalb ihr studentische Gelder dafür verwenden wollt/müsst, können wir euch leider kein Geld geben.

VG Lotte

Antwort:

Hallo Moritz,
 
danke, dass du dich gemeldet hast. Die Fragen lassen sich alle recht schnell beantworten, dass hätten wir auch schon im Winter machen können. Also:
 
Ja die Mannschaft gehört zum DHSZ, bzw. wurde durch das DHSZ für die Europäische Hochschulmeisterschaft (EUG) 2026 in Salerno angemeldet.
Das DHSZ unterstützt die Teilnahme an der EUG mit 4000,- Euro. Der gesamte Finanzbedarf für die Teilnahme liegt aber bei ca. 25000,- Euro für die gesamte Mannschaft mit 16 Spielern plus Trainer und Betreuer für 8 Tage zzgl. Reisekosten.
Neben einem Eigenanteil der Spieler fördern die Gesellschaft der Freunde und Förderer der TU Dresden (GFF), der STURA der TU Dresden sowie weitere Sponsoren die Teilnahme. Sowohl bei der TU Dresden als auch bei der HTW Dresden haben wir bzgl. einer Unterstützung nachgefragt, jedoch eine Absage aufgrund der HH-Situation an den Hochschulen erhalten.
 
Die Fördergelder über den STURA werden nur für die teilnehmenden Studierenden verwand, um z.B. die Reisekosten (ca. 400-500 Euro) zu decken.
 
Der adh hat mit der Teilnahme an der EUG nichts zu tun, da nicht der adh Studierende nominiert, sondern die Hochschulen bzw. Hochschulsporteinrichtungen, die sich aufgrund des Abschneidens bei den deutschen Hochschulmeisterschaften im Vorjahr für die EUG qualifiziert haben. Die Wettkampfgemeinschaft (WG) Dresden hat im vergangenen Jahr die deutsche Hochschulmeisterschaft im Handball bei den Herren gewonnen.
An der HTW betrifft das bis zu 6 Studierende, die im Kader des Teams zur EUG stehen.
Die genaue Kader wird vom Trainer erst in den nächsten Tagen nominiert.
 
Ich hoffe ich konnte damit zur Beantwortung der Fragen beitragen.
Sollten noch Fragen offen sein, stehe ich gerne zur Beantwortung bereit.
 
Viele Grüße!

Vorlage Finanzierung

Änderungsanträge

Änderungsantrag Übernahme der Reisekosten für finanzielle Härtefälle

Ersetze den Antragstext durch

Der StuRa möge beschließen, die Kosten für die Teilnahme an der Europäischen Hochschulmeisterschaft im Handball 2026 in Italien vom Team aus Dresden von Studentinnen zu übernehmen, die sich - als finanzieller Härtefall - eine Teilnahme nicht leisten können. Bereits mit einem Nachweis über die Nominierung für die Teilnahme soll ein großzügiger Vorschuss für die einzelnen Studentinnen gewährt werden, der dann nach der Teilnahme mit entsprechenden Nachweisen (und der Gewährung von gesetzlichen Pauschalen) abzurechnen ist. Insgesamt sollen Kosten von bis zu 1.500 € übernommen werden.

.

Füge der Begründung zum Antrag

Die Kosten für eine Teilnahme an einem Turnier sind eine außerordentliche (finanzielle) Belastung für Studentinnen. Wegen der fehlenden Finanzierung durch das DHSZ bedarf es einem Eigenanteil der Sportlerinnen zur Übernahme der Kosten, um das erfolgreiche Team des DHSZ bei einem Turnier im Ausland vertreten zu können. Schwierig!

Es soll dafür gesorgt werden, dass Sportlerinnen nicht wegen dem fehlenden Vermögen zum Bestreiten des Eigenanteils in Schwierigkeiten kommen. Etwa für Studentinnen, die BAföG beziehen und nicht auf die Unterstützung von Bekannten/Verwandten erwarten können, stellt der finanzielle Aufwand eine außerordentliche Belastung dar, die im BAföG nicht "einkalkuliert" ist. Der Schlussfolgerung "Ich kann es mir als Teil vom Team nicht leisten mit am Turnier teilzunehmen." soll entgegengewirkt werden.

Bei einem spekulierten Eigenanteil von 500 € pro Studentin (an den Gesamtkosten) im konkreten Fall, würde der StuRa bis zu 3 Studentinnen den Eigenanteil (vorab verauslagen und nach der Abrechnung) erstatten können.

Die Bewertung über die außerordentliche (und drastische) Belastung soll der Härtefallausschuss (der Studentinnenschaft) vornehmen. Grundlage soll eine Erklärung sein, dass für die Studentin durch die Teilnahme eine finanzielle "Schieflage" entsteht.

Grundsätzlich sollen insbesondere Betroffene unserer Studentinnenschaft bevorzugt behandelt werden. Aber auch Studentinnen anderer Hochschulen, die Mitglied vom Team sind, sollen gefördert werden können. Damit wir der pauschalen finanziellen Unterstützung von 5.000 € für alle Mitglieder vom Team durch den StuRa TU Dresden Rechnung getragen.

hinzu.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Entnahme aus noch verfügbaren finanziellen Mitteln Absatz 2 Satz 1 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Überziehung der Deckungsfähigkeit einer Position des Haushaltsplanes)

Behandlung

16. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung durch die Antragstellerin

17. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

zugestimmt/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Friedrich Grabner Jonas Liepke
Mitglied im PräsidiumMitglied im Präsidium

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