Wahlablaufplan Wahlen 2026/2027
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16.03.2026 |
Beginn der Lehrveranstaltungen | ||
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12.04.2026 |
Wahlausschreibung für die Wahlen (frühestens am 42. Tag, spätestens am 28. Tag |
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12.04.2026 |
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29.04.2026 15:00 Uhr |
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 9 Abs. 6, spätestens am 29.04.2026, 15:00 Uhr) |
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13.04.2026 |
Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung (möglichst vor Schließung des Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1) |
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| 13.04.2026 | - | 14.04.2026 |
Ausliegen der Wählerverzeichnisse (muss mindestens während 2 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3) |
| 16.04.2026 |
spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person /Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist einzulegen § 4 Abs. 4, 5, 6, und 7) |
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| 22.04.2026 |
Schließung des Wählerverzeichnisses (frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3 -> frühestens am 22.04.2026) |
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| 24.04.2026 |
Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch (Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des |
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| 29.04.2026 | Prüfung der Wahlvorschläge – Sitzung des Wahlausschusses (nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 10 Abs. 1) |
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30.04.2026 |
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02.05.2026 |
Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen (innerhalb von 3 Kalendertagen, § 10 Abs. 1) |
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04.05.2026 |
letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl (spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2) |
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04.05.2026 |
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge (spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 5, spätestens am 05.05.2026) |
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20.05.2026 |
Wahltag | ||
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21.05.2026 |
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22.05.2026 |
Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses (unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, § 15 Abs. 1) Benachrichtigung der Gewählten (unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 16 Abs. 3) |
| 29.05.2026 |
letzter Termin für die Wahlanfechtung (innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1) |
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