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Wahlablaufplan Wahlen 2026/2027

Wahlablaufplan für die Wahlen in den erweiterten Senat, in den Senat, in die Fakultätsräte und in den StuRa

 

16.03.2026

Beginn der Lehrveranstaltungen

12.04.2026

Wahlausschreibung für die Wahlen

(frühestens am 42. Tag, spätestens am 28. Tag
vor dem ersten Wahltag, § 8 Abs. 1 -> Zeitfenster 08.04.-22.04.2026)

12.04.2026

-

29.04.2026
15:00 Uhr

Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

(Frist wird vom Wahlleiter festgesetzt, endet spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 9 Abs. 6, spätestens am 29.04.2026, 15:00 Uhr)

13.04.2026

Termin für den Erhalt der Wahlbenachrichtigung

(möglichst vor Schließung des Wählerverzeichnisses, § 11 Abs. 1)

13.04.2026 - 14.04.2026

Ausliegen der Wählerverzeichnisse

(muss mindestens während 2 Arbeitstagen vor Schließung ausliegen, § 4 Abs. 3)

16.04.2026

spätester Termin für das Einlegen eines Einspruchs

beim Wahlleiter gegen Nichteintragung, falsche Eintragung und der Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person /Einspruch ist schriftlich innerhalb der von der Hochschule festgelegten Frist einzulegen § 4 Abs. 4, 5, 6, und 7)

22.04.2026

Schließung des Wählerverzeichnisses

(frühestens am 28. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 4 Abs. 3 -> frühestens am 22.04.2026)

24.04.2026

Entscheidung des Wahlleiters zum Einspruch

(Entscheidung spätestens innerhalb 4 Kalendertagen nach Schließung des
Wählerverzeichnisses, § 4 Abs. 4 und 5)

29.04.2026 Prüfung der Wahlvorschläge – Sitzung des Wahlausschusses
(nach Ablauf der Einreichungsfrist wird unverzüglich geprüft, § 10 Abs. 1)

30.04.2026

-

02.05.2026

Beseitigung der Mängel an Wahlvorschlägen

(innerhalb von 3 Kalendertagen, § 10 Abs. 1)

04.05.2026
15:00 Uhr

letzter Termin zur Beantragung der Briefwahl

(spätestens am 15. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 14 Abs. 2)

04.05.2026

Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge

(spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag, § 10 Abs. 5, spätestens am 05.05.2026)

20.05.2026

Wahltag

21.05.2026

/

22.05.2026

Auszählung und öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses

(unverzüglich nach Beendigung der Stimmabgabe, § 15 Abs. 1)

Benachrichtigung der Gewählten

(unverzügliche Benachrichtigung der Gewählten, § 16 Abs. 3)

29.05.2026

letzter Termin für die Wahlanfechtung

(innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse, § 5 Abs. 1)

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