Protokoll 20. Sitzung Vorstand 2025/2026
Datum 2026-05-21
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:15 Uhr
Teilnehmerinnen:
Wiebke Zielosko - Mitglied im Vorstand
Friedrich Grabner - Mitglied im Vorstand/Mitglied im Präsidium
Paul Riegel (vat@) - Assistenz zur GeschäftsführungTil Guhlmann - Mitglied in der KanzleiMaximilian Franke - Mitglied in der KanzleiTino Köhler - Mitglied in der KanzleiGwyneth Hirschfeld - Mitglied in der KanzleiMarius Hoffmann - Mitglied in der KanzleiElisa Range - Mitglied in der Kanzlei
Jonas Liepke - Mitglied im Präsidium, Mitglied in der KanzleiLisa Kästner - Mitglied in der KanzleiHanna Liebrecht - Mitglied in der Kanzlei
Feedback Wahlwerbeveranstaltung an die Hochschule übergeben
https://pad.systemli.org/p/stura-htw-dresden_rk_2025-2026_12-keep#L451
Beratung Erarbeitung Ordnung zur Prüfung der Jahresrechnung der Studentenschaft
Kathi kann 12:30-13:45, 15:15-15:45, 17:00-17:30, danach nicht mehr
vat@: Es gibt eine neue Fassung als Entwurf für die Ordnung (Stand 2026-05-14): https://www.htw.stura-dresden.de/hs/ordnungen/ordnung-zur-pruefung-der-jahresrechnung-der-studentenschaft/erstellung/entwurf-hochschule-ordnung-zur-pruefung-der-jahresrechnung-der-studentenschaft-2026-03-13/entwurf-ordnung-zur-pruefung-der-jahresrechnung-der-studentenschaft-2026-05-14/view
vat@ (assi@) und kathi@ (finanzen@) haben uns über alles detailliert Gedanken gemacht.
Die für euch wichtigen Kernpunkte und Abstimmungen sind folgende:
Grundsatzfrage: Was ist der Sinn dieser Ordnung?
Unserer Meinung nach: uns die Erstellung des Jahresberichtes zu erleichtern und damit auch Ihnen die Prüfung zu erleichtern. -> eben nicht alles nach SäHO und VwV zu machen sondern eigenständig sinnvolle gesetzliche Grundlagen, nach denen wir arbeiten müssen, vorzugeben
Kommentare zu der Mail von ihr
Zu 3. Zweck der Ordnung
- 3. Ihr wolltet gern einen „Zweck der Ordnung“ aufnehmen. Dieser ist allerdings im Gesetz klar geregelt als die Prüfung der Jahresrechnung. Damit ist alles gesagt.
Es geht dabei um die Ziele der (guten) Zusammenarbeit, die durch die Ordnung abgebildet werden. Das ist nicht in Gesetzen klar geregelt. Man kann auch Ziele der Zusammenarbeit dazu sagen.
zu 5. Innenrevision
- 5. Zu eurem § Innenrevision HTW Dresden für die Studentinnenschaft
- * Die Innenrevision der HTWD wurde durch Erlass einer Richtlinie im April 2026 als Stabsstelle des Kanzlers gegründet.
- * Der Kanzler ist nie die Innenrevision.
- * Der jeweilige Prüfer wird der Studentenschaft immer bekannt gegeben.
Wir wurden über den Erlass einer Richtlinie im April nicht in Kenntnis gesetzt. Heißt, wir wurden nicht transparent und offiziell darüber informiert, wer die Innenrevision ist. (Mal dumm: Theoretisch haben wir auch vom Kanzler, dem ja die Innenrevision untergeordnet ist, da es laut der Mail eine Stabstelle des Kanzlers ist, nie eine offizielle Meldung darüber bekommen, dass wir jetzt von Christiane Geißler geprüft werden)
Das Organigramm weist diese Stelle auch nicht aus.
Wenn das wirklich die Stabstelle macht, dann kann ja diese Stelle als Innenrevision angegeben werden. Heißt, wenn die Stelle neu besetzt wird, wird auch direkt die noch laufende Prüfung an die Person übergeben, die diese Stelle dann innehat.
Gleiches gilt für Externe. Wenn es Externe machen, muss eine Stelle benannt werden, die das innerhalb der Hochschule verantwortet. Egal wer das ist, jmd innerhalb der Hochschule muss die Entscheidungen der externen Prüfung verantworten können (Kanzler, Rektorat, Dez. Finanzen und Beschaffung, Stabstelle des Kanzlers - Innenrevision)
Zur Veröffentlichung:
- Zum Thema Veröffentlichung. Ich verstehe, dass ihr gern transparent sein möchtet. Allerdings sind die Daten der Innenrevision vertraulich zu behandeln, denn die Innenrevision ist ein internes Kontrollinstrument, welches im Zweifel in den Berichten auch sensible Informationen über Schwachstellen, interne Prozesse, personelle Mängel oder ähnliches beinhalten. Ich bin aber damit einverstanden, dass es neben dem echten Prüfbericht noch eine Kurzmeldung geben kann.
- Nur diese Information darf veröffentlicht werden. Das Ganze ist in §5 geregelt
Der jetzigem Entwurf der Ordnung untersagt uns irgendetwas zu veröffentlichen und da wir mit den studentischen Geldern hantieren, ist das der Transparenz halber ein großes Problem. Die Studis müssen wissen dürfen, was mit ihrem Geld passiert (ist)
Außerdem: sensible Informationen?? In keinem Bericht bisher standen "sensible Informationen", die nicht veröffentlicht werden können. Klar bisschen imageschädigend für den StuRa aber mehr nicht. Außerdem personelle Mängel? - Personenbezogene Daten?
Es muss mind. Hochschul-veröffentlichbar sein können. Und was passiert, wenn wir als StuRa Ihren Bericht über unser Finanzwesen veröffentlichen?
Kommentare zu der Ordnung
§1 Gesetzliche Grundlage
Unsere Forderung zu den externen Prüfern: Wie und wann werden wir darüber in Kenntnis gesetzt und es soll je Haushaltsjahr neu festgelegt werden und damit uns neu davon Kenntnis "gegeben" werden
Unserer Meinung nach den gesamten §1 (1) S.1 und §1 (2) weg und §1 (1) S.2 muss woanders hin, das hat nichts mit einer gesetzlichen Grundlage zu tun
§3 Prüfungsdurchführung
- Die Studentenschaft legt der Innenrevision ihre Jahresrechnung in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, zur Prüfung vor. Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres regelt die Studentenschaft in ihrer Finanzordnung. Danach beginnt das Wirtschaftsjahr mit dem 1. Januar eines Kalenderjahres. Zur Jahresrechnung sind alle relevanten Unterlagen einzureichen. Dazu gehören mindestens folgende Unterlagen:
-
- Haushaltsplan des Wirtschaftsjahres, ggf. Nachtragshaushalte
- Eröffnungs- und Abschlussbilanz einschließlich der GuV
- Anlagenspiegel, Summen- und Saldenlisten; Inventarlisten
- Jahresabschlussbericht einschließlich der Übersichten über das Vermögen
- Buchhaltungs-, Bank- und Kassenunterlagen einschließlich aller begründenden Unterlagen.
Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir besprochen haben und wo wir uns eigentlich einig waren? Was hat sich da geändert?
Wir stellen gerne all das zur Verfügung, aber eben auf Anforderung, nicht mindestens das. (Mal abgesehen davon, dass die Auflistung keinen Sinn ergibt)
§5 Prüfbericht
- (1) Die Innenrevision führt mit Vertretern der Studentenschaft auf der Grundlage eines vorläufigen Prüfberichtes ein Abschlussgespräch durch. Im Anschluss daran wird der endgültige Prüfbericht erstellt.
Also kein durchgängiger Dialog, sondern ein Gespräch zum Abschluss? Sehen wir nicht als sonderlich effektiv und sinnvoll aber go for it
Damit dürfen wir schicken wen wir wollen
- (4) Eine für Dritte bestimmte Zusammenfassung kann erstellt werden.
Wer sind Dritte? kann -> muss!!
Was passiert wenn wir den für nicht Dritte bestimmten Prüfbericht einfach veröffentlichen? (siehe oben Kommentare zur Mail)
- (6) Auf Grundlage des endgültigen Prüfberichts nimmt der Kanzler der Hochschule die Entlastung des Präsidiums der Studentenschaft für das jeweilige Wirtschaftsjahr vor. Die Entlastung wird erteilt, sofern keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden.
- (7) Wird die Entlastung versagt oder vorbehalten, so bleibt die persönliche Haftung der Mitglieder des Präsidiums für die festgestellten Mängel bestehen, bis diese behoben sind. Der Kanzler kann in diesem Fall die Freigabe weiterer Haushaltsmittel aussetzen.
ja ich denke wir wissen alle wie quatschig das ist...
wir müssen klären wie wir damit umgehen wollen. Option 1: einfach am Mittwoch ansprechen. Option 2: "einfach" unter den Tisch fallen lassen und es ist halt deren Problem oder Option 3: Handschack freundlichst darauf hinweisen
