Abschaffung weitere Ausübung geschäftsführende Funktion ohne weitere Legitimation
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2026-07-14) Tino Köhler
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass ohne Überprüfung nach spätestens 6 Monate nach dem Beginn der Legislatur Mitglieder von der Ausübung von Ämtern in geschäftsführender Funktion automatisch entbunden sind.
Begründung zum Antrag
Es ist wohl offenkundig, dass der Zustand der geschäftsführenden Positionen ein Maß erreicht hat, dass man nicht mehr tolerieren sollte. Als Beispiel soll die Referatsleitung QM dienen, die bald dreijähriges geschäftsführend feiert und damit bereit für den Kindergarten ist... Es ist ein Versäumnis der letzten Legislaturen dem Einhalt zu gebieten.
Ich möchte auf andere Referatsleitungen verweisen, die sich bewusst nicht nochmal zur Wahl stellten, damit man sich nicht vor dem Plenum rechtfertigen muss und stattdessen den einfachen Weg geht und es geschäftsführend weiterführt.
Damit begibt man sich in den wundervollen Zustand von Schrödingers Referatsleitung - alles kann, nicht muss.
Erwartungen werden gestellt?
Ich bin nur geschäftsführend!
Jemand will etwas verändern?
Ich bin Referatsleitung und ich habe das zu entscheiden!
Der Antrag soll erreichen, dass übernommene geschäftsführende Ämter innerhalb des ersten Semesters der neuen Legislatur überprüft werden. Das wäre immer noch die schwache Form einer Wahl oder anderweitigen Legitimation. Es können also weiterhin Menschen drei oder mehr Jahre geschäftsführend sein, wenn das Plenum es aktiv duldet.
Der passive Modus des Desinteresses entfällt.
Ebenso wird der neuen Legislatur besser vor Augen geführt, welche Ämter aktuell nur geschäftsführend besetzt sind.
Auch wenn die Beispiele sich explizit auf Referatsleitungen beziehen, gilt der Vorschlag für alle Ämter.
Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2026)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
GrundO?
StuRa-GrundO?
MitO?
Anlagen
Anpassung MitO ursprünglich
(Formulierung von tino.koehler@ durch tino.koehler@)
Ersetze § Pflichten von Mitgliedern der Organe Absatz 4 Satz 1 MitO
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1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte weiterzuführen.
durch
-
1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte weiterzuführen.
2Spätestens 6 Monate nach Legislaturwechsel muss eine Überprüfung im Plenum stattfinden.
3Geschieht dies nicht, sind die Mitglieder automatisch entbunden.
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Anpassung MitO ursprünglicher Antrag, aber verbessert formuliert
(Formulierung von tino.koehler@, verbessert durch vat@ (assi@))
Ersetze § Pflichten von Mitgliedern der Organe Absatz 4 Satz 1 MitO
-
1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte weiterzuführen.
durch
-
1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte bis zur Hälfte der nachfolgenden Legislatur des StuRa weiterzuführen.
2Der StuRa kann im nachfolgenden Legislaturen Mitglieder für die Weiterführung der Geschäfte wegen fehlender Nachfolge auch darüber hinaus wählen.
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Änderungsanträge
Änderungsantrag Es soll keine Wahl für die Ausübung eines Amtes in geschäftsführender Funktion geben.
Antragstext
Ersetze den Antragstext durch
Der StuRa möge beschließen, dass die Ausübung eines Amtes in geschäftsführender Funktion spätestens 6 Monate nach dem Beginn der Legislatur endet.
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Begründung zum Antrag
Eine Art Überprüfung - etwa Wahl zur weiteren Ausübung des Amtes in geschäftsführender Funktion (über die 6 Monate nach dem Beginn der Legislatur hinaus) - soll es nicht geben. Stattdessen soll eine "normale" Kandidatur für die Ausübung des Amtes erfolgen, wobei bekanntgegeben werden kann, dass die Ausübung nur mangels einer Nachfolge erfolgt (und daher erwartbar die Ausübung des Amtes wohl nur "geschäftsführend" erfolgen wird).
Anlage
Anpassung MitO
(Formulierung durch vat@ (assi@) für struk@)
Ersetze § Pflichten von Mitgliedern der Organe Absatz 4 Satz 1 MitO
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1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte weiterzuführen.
durch
-
1Im Fall der Beendigung der Mitwirkung für eine Funktion der Selbstverwaltung sind bis zur Übernahme durch die Nachfolge die Geschäfte bis zur Hälfte der nachfolgenden Legislatur des StuRa weiterzuführen.
2Der StuRa kann im nachfolgenden Legislaturen Mitglieder für die Weiterführung der Geschäfte wegen fehlender Nachfolge auch darüber hinaus wählen.
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Änderungsantrag Das Präsidium soll dem Plenum Personen in geschäftsführender Funktion für die Wahl als "normale" Funktion zur Wahl vorschlagen.
Antragstext
Ergänze den Antragstext durch
Das Präsidium soll dem Plenum Personen in geschäftsführender Funktion für die Wahl als "normale" Funktion zur Wahl vorschlagen.
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Begründung zum Antrag
Da es gewünscht ist, dass es keine "längerfristigen" weiteren Besetzungen in geschäftsführender Funktion mehr gibt, sollte sich das Plenum intensiver mit der Besetzung von Ämtern ohne Nachfolge auseinandersetzen. Dazu soll das Präsidium beauftragt sein, dass Vorschläge für Wahlen unterbreitet werden. Das zielt insbesondere auch die Besetzung mit bisher vorerst kurzfristig für höchstens ein halbes Jahr geschäftsführenden im Amt weiterhin Mitwirkenden ab. Praktisch sollen sie durch das Präsidium zur Wahl vorgeschlagen werden, um das Plenum abstimmen zu lassen, ob eine weitere Ausübung des Amtes - dann aber als "normale" Besetzung - in bisheriger Form gewünscht ist.
Anlage
Anpassung StuRa-GrundO
Füge § Präsidium Absatz 2 (Nummer 3) StuRa-GrundO
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Vorschlagen von geschäftsführenden Funktionen für die Wahl in der aktuellen Legislatur
hinzu.
Anpassung StuRa-GrundO
Füge § Präsidium Absatz 2 (Nummer 3) StuRa-GrundO
-
Kandidaturen[für die aktuelle Legislatur] für die Wahl von Ämtern ohne Besetzung, insbesondere auch für Mitglieder in geschäftsführender Funktionen ohne Nachfolge gemäß § Pflichten von Mitgliedern der Organe Abs. 4 MitO,
hinzu.
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
21. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen fehlender Behandlung (wegen fehlender Sitzung) durch den zuständigen Ausschuss Strukturelles
22. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
| Ja | n |
|---|---|
| Nein | n |
| Enthaltung | n |
zugestimmt/abgelehnt
Ausfertigung
| 2026-08-dd | 2026-08-dd |
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| Friedrich Grabner | Jonas Liepke |
| Mitglied im Präsidium | Mitglied im Präsidium |
|---|
