Protokoll 5. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2025/2026

 


https://www.htw.stura-dresden.de/stura/a/fin/sitzungen/2025-2026/5/

Datum: 20.04.2026
Beginn: 16:00 Uhr
Ende: 18:00 Uhr
Wo: A105/A106 &&  BBB

Teilnehmerinnen:

  • Leitung Referat Finanzen - Kathariana Kiene; Kathi 
  • Stellvertretung Leitung Referat Finanzen - Alea Klöden 
  • Sachbearbeitung Finanzen und Assistenz der Verwaltung - Stephan Rankl; James/five@
  • Assistenz zur Geschäftsführung - Paul Riegel; vat@
  • stimmberechtigtes Mitglied Ausschuss Finanzielles - Oliver-Michael Fischer
  • stimmberechtigtes Mitglied Ausschuss Finanzielles Alois
  • stimmberechtigtes Mitglied Ausschuss Finanzielles Tobias



warum ist die veraltete von 2023 noch als aktuelle drin 

8.3 Änderungen in welcher Form? 
können bis zu 1/10 umwidmen
Änderungsantrag: Schreibe statt "anpassende Änderung" "umwidmen" 

9.2 Und wenn da auch nichts mehr drin ist? 
-> dann ist der StuRa pleite - Anlage 1 beachten 

11.2 des entsprechenden Haushaltjahres? 
-> ja 

11.5.2 dort dann verweisen wo das beim RefFin abgelegt ist

13.2-3 das ziehen wir halt nie durch... (will ich auch nicht) 
im Plenum besprechen ob man die Grenze auf 1 Monat legen möchte, dass dann aber auch durchziehen alles was danach ankommt wird nicht mehr ausgezahlt

Wann ist ein Beschluss umgesetzt/wann ist eine Veranstaltung abgeschlossen? -> in der FO festschreiben? 
-> eigentlich nicht 
https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/2598
Aus der FinO des StuRa TU Dresden: 
 "§36 Anmeldepflicht von Ausgaben
Abs. (4) 1Finanzanträge sind binnen drei Monaten nach Ab-
schluss der für den Antrag relevanten Termine abzu-
rechnen. 2Geschieht dies,nicht verfallen alle Ansprü-
che. 3Die Frist kann auf schriftlichen Antrag bei der
Geschäftsführerin Finanzen verlängert werden."

James: als beispiel aus der TU Dresden

14.2.2 Kann mir das jemand erklären was damit gemeint ist mit vorab das Zeichnungsberechtigungsformular auszufüllen? 
olligathor@:  Weil ich verstehe die Formulierung nicht so ganz. 
Kathi: bevor man zeichnen darf muss dieses Unterschriftenprobenformular ausgefüllt sein. Frage: Wo muss das abgegeben werden? (14.4) -> Beim Referat Finanzen 

14.3.1 
olligathor@: Die Zeichnung der rechnerischen Richtigkeit obliegt der Kassenverwalterin. Das müsste doch jetzt die Leitung vom Referat Finanzen sein. 
ich weise doch "nur" die Zahlung an. Die rechnerische Richtigkeit prüft James = Kassenverwalterin? 
-> Antrag zur Änderung, dass Kassenverwalterin und Buchhalterin vereinheitlicht wird. -> alles zu Buchhalterin verändern (Hochschule schauen) 

15. ergibt sich ein Problem daraus, dass James Zeichnunsberechtigt und Kontoinhaber ist? 
-> ist kein Problem 

15.1 müssen das wirklich 2 sein? 
-> nein muss nicht aber wir sollten es im Plenum besprechen.

15.1.2 muss man ganz schnell ändern 

15.3 Warum maximal 3? 
damit es nicht zu viele werden damit es nicht an der RefLeitung vorbei gehen kann -> soll auch so gelassen werden

15.4 EC-Karte muss vorher abgeklärt sein? 
->  ja EC-Karte des StuRa (gabs mal, grad nicht, kann aber wieder kommen, einfach stehen lassen) 

Als Schmankel vom Rankl aus der Kassenordnung der HTW, vieleicht ist das was für uns:

§ 6 Annahme von Schecks und Wechseln
(1) Eingehende Schecks sind unverzüglich dem Sachgebiet Haushalt und Finanzen des
Dezernates Finanzen und Beschaffung zuzuleiten. Soweit sie beim Eingang nicht bereits
den Vermerk „Nur zur Verrechnung“ tragen, sind sie vom Erstempfänger mit diesem
Vermerk zu versehen.
(2) Eine Zahlung per Scheck gilt erst als bewirkt, wenn der Betrag unwiderruflich einem
der Bankkonten nach § 2 gutgeschrieben ist.
(3) Die Hochschule akzeptiert keine Wechsel.

16.3.2 sollte man da vielleicht irgendwie ab einem bestimmten Prozentsatz an Stunden eine Ausnahmegenehmigung ordentlich schreiben, weil das Übernehmen von Zugpreisen, wenn die Fahrt mit Nahverkehr nicht möglich ist und ICE genommen werden muss, in keiner Art und Weise festgelegt ist.
angemessen bedeutet erst einmal 2. Klasse außer die 1. Klasse ist günstiger. 

16.3.3 was ist angemessene Nutzung?

16.4.1 also mit den jetzigen Tankpreisen ist das bodenlos wenig. - auch hier Anpassung an SächsRkG §...

16.4.4 eigenes Risiko??

16.5 da steht nicht dass die Kosten der Miete übernommen werden. Das ist anscheinend einfach vorausgesetzt? 

16.6.3 hier auch gerne die feste Zahl wegnehmen Änderungsvorschlag: nach SächsRkG §5 (2) 

16.7 pauschal heißt genau was? 
anlage 1 nich mehr aktuell aber es gibt eine Tabelle - auch SächsRkG § ...

-> Auslandsbestimmungen mit aufnehmen

18. hier dann sobald die Ordnung der Hochschule steht auf die Ordnung verweisen 
-> 18.4 Näheres regelt die Ordnung der Hochschule der Prüfung durch die Innenrevision des StuRa 

18.2 das wird in Zukunft besser eingehalten 

20.1.3 entlastet die RefLeitung/Verantwortliche in was genau? 
-> raus aus der Haftung im Sinne des Beschlusses weil dann Plenum in der Haftung ist 

22 was für Mandate hat der Stura und was bedeutet das? 
-> die RefLeitung muss Nachfolge innerhalb 2 wochen einarbeiten 

23 hier als Link maybe dann ein Formular für eine solche Bescheinigung 
-> Mail an Hochschule und Fragen wie das dort gehandhabt wird
-> FORMULAR? 

Teil 3 
24.2 wollen wir das wirklich so da drin stehen haben?

25.1 das wird sich in Zukunft hoffentlich auch bewahrheiten 

25.2. dann laut deren Ordnung hier auch festhalten wer die Innenrevision ist



Notwendigkeit zu Reglungen für die (Ordnung zur Prüfung der) Jahresrechnung (der Studentinnenschaft)


vat@

vat@: Von Haushaltsplan (mit Gliederung) bis Entlastung, auch ohne Urteil der Hochschule.

Kathi: Wer haftet bei Entlastung ohne Empfehlung der Innenrevision? 
olligathor@: Der StuRa selbst. Zumindest verstehe ich das so. 
Kathi: 21.2.
vat@: Mir ist das nicht klar. (Habe mich damit noch nie auseinander gesetzt.) Ich würde vorschlagen, dass wir dazu einmal die Hochschulverwaltung fragen.
olligathor@: Gute Idee 

Weiteres: 

 

12. Plenum - Änderung der Richtlinie des Härtefallausschusses


https://pad.systemli.org/p/stura-htw-dresden_2025-2026_12-keep#L229
finanziell ändert sich für den HaPla nicht wirklich etwas es geht eher um den Inhalt der Ordnung und ab wann man als Härtefall zählt 

"Fundstück" des Tages



vat@: Als zu Beginn von der Sitzung gleich mal wegen dem "Das Referatskollegium kann anpassende Änderungen des Haushaltsplanes je Haushaltsjahr bis zu Zehn von Hundert der gesamten planmäßigen Ausgaben der Studentinnen- und Studentenschaft vornehmen." schaute, fand ich:
https://www.htw.stura-dresden.de/stura/a/fin/fo/finanzordnung-der-studentinnen-und-studentenschaft-htw-dresden-vom-10-dezember-2019/entwurf-erklaerung-finanzordnung-der-studentinnen-und-studentenschaft

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