Kommentierung kkk@ (und vat@) Entwurf Ordnung zur Prüfung der Jahresrechnung der Studentenschaft 2026-05-29
§1 (1) S. 3 "Die Kanzlerin ... zu ersetzen." nach §1 (2) S.1 also S. 2
§1 (3) Die Innenrevision kündigt das an? Also kündigen die Prüfenden sich selbstständig an? Woher weiß die Innenrevision wann wir anfangen den HaPla zu erstellen? Sind wir verpflichtet das mitzuteilen?
§ 1 (Innenrevision für die Studentenschaft) Absatz 3 könnte leicht ändernd festgelegt werden, dass die Kanzlerin (die Beratung und) die Prüfung beauftragt, indem die Benennung der Prüferin für das kommende Haushaltsjahr gegenüber dem StuRa erfolgt.
§ 1 (Innenrevision für die Studentenschaft) Absatz 3 könnte erwähnt werden, dass die Kanzlerin auch aus notwendigen Gründen eine andere Prüferin für die Jahresrechnungen der einzelnen Haushaltsjahre benennen kann.
§2 (1) S.2: ersetze "internen Prozesse und Kontrollmechanismen" durch "Prozesse und Kontrollmechanismen der Ordnungen der Studentenschaft" (Ansonsten entsteht der Eindruck, dass außerhalb von Ordnungen "nicht dokumentierte" Prozesse und Kontrollmechanismen geben soll. Das soll ja sogar vermieden werden, denn sonst braucht der StuRa das nicht mehr in Ordnungen schreiben, sondern behauptet einfach, dass das schon irgendwie gemacht werden wird.)
§3 (1) Wir können unser Haushaltsjahr regeln hihi
§3 (1) ersetze "Wirtschaftsjahr" mit "Haushaltsjahr"
§3 (1) streiche "Eröffnungs- und Abschlussbilanz"
§3 (1) ersetze "Übersichten über das Vermögen" mit "Übersichten über das Vermögen für den Beginn und Ende des Haushaltsjahres"
§3 (1) ersetze "Jahresabschlussbericht" mit "Bericht zur Jahresrechnung"
§4 (1) "Haushaltsplanverantwortlichen laut § xy des betreffenden Haushaltsjahres" §xy ist § 29 Abs. 3 Satz 3 SächsHSG
§4 (1) ... ein "von der Innenrevision protokolliertes" Abschlussgespräch durch.
§4 (7) Auf Grundlage des endgültigen Prüfberichts "und der schriftlichen Stellungnahme der Studentinnenschaft" empfiehlt...
§5 (2) Prüfberichte "und Protokolle der Abschlussgespräche gemäß §4 Abs. 1" der Innenrevision werden ...
Allgemeines:
Es sollten einheitliche Begrifflichkeit in der Gesamtheit der Ordnung genutzt werden:
- Prüfer, Innenrevision, Revisorin
- Bericht, Prüfbericht, Bericht über die Jahresrechnung (durch die Studentinnenschaft), Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung durch die Innenrevisorin (der Hochschule)
- Haushaltsplanverantwortliche der Studentinnenschaft, Haushaltsplanverantwortliche laut § 29 Abs. 3 Satz 3 SächsHSG
